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Digitales Zeitalter: Wohin mit dem Kontierungsvermerk auf elektronischen Rechnungen?

Mai 11, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

 
Haben Sie schon mal eine elektronische Rechnung erhalten? Vermutlich ja, denn in der Praxis ist diese Art der Rechnungslegung mehr und mehr auf dem Vormarsch. Bei der elektronischen Rechnung existieren allerdings keine Originalbelege in Papierform mehr, so dass auch keine Kontierung auf dem Beleg mehr möglich ist. 

Der Knackpunkt dieser digitalen Revolution: Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind zur Erfüllung der Belegfunktion aber Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Beleg erforderlich. Zudem muss die Reihenfolge der Buchungen dokumentiert werden. Inwieweit Sie als Unternehmer diese formalen Vorgaben explizit auch bei elektronischen Rechnungen einzuhalten haben, geht aus den GoBS leider nicht hervor. 

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Steuerpflichtige Schenkung: Überweisung der Steuererstattung an den Ehegatten

April 12, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

Der Schenkungsteuer unterliegt laut Erbschaftsteuergesetz jede freigebige Zuwendung, durch die der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Erforderlich hierfür ist eine Vermögensverschiebung, alsoeine Minderung auf Seiten des Schenkers und eine Vermehrung auf Seiten des Beschenkten.

 

Eine freigebige Zuwendung liegt auch vor, wenn ein Ehegatte zugunsten des in Gütertrennung lebenden anderen Ehegatten auf seinen internen Ausgleichsanspruch hinsichtlich verschiedener Guthaben aus der steuerlichen Zusammenveranlagung verzichtet und dem anderen unverzinsliche Darlehen gewährt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht alle Ehegatten die Steuerpflicht betrifft, denn der persönliche Freibetrag bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern beträgt derzeit 500.000 EUR und darf alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden.

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Wenn ich es sehe, weiß ich es – Illustration bringt es auf den Punkt

April 10, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Gästeblog

„Wenn ich es sehe, weiß ich es“

Das war die bodenständige Antwort von Richter Potter Stewart am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten auf die Frage, wie Pornographie zu definieren sei.

Aber nicht nur für ein so heftig umstrittenes Thema kann diese Erkenntnis gelten. Sehr treffend benennt es auch die wesentliche Funktion von Illustration: wenn wir etwas sehen, verstehen wir es.

Illustration bringt es auf den Punkt

Egal ob Idee, Stimmung oder komplexer Sachverhalt: Illustration macht es sichtbar. Von allen Sinneswahrnehmungen, nimmt das Sehen den größten Raum ein. Wir glauben, was wir sehen. Wir denken in Bildern.

Der menschliche Geist ist ständig bemüht, in dem Gesehenen Muster zu erkennen. Muster helfen uns, Dinge zu zu ordnen und uns selbst in unserem Umfeld zu bestimmen.

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Volljährige Kinder: Wie die Familienkasse 2012 mit dem Kindergeld verfährt

April 05, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

Seit 2012 erhalten Eltern Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen für ihren Nachwuchs über 18 ohne Prüfung einer Einkommensgrenze. Nun werden Kinder grundsätzlich bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt. Danach sehen Eltern nur noch dann Geld vom Staat, wenn ihre Kinder keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen, also maximal 20 Wochenstunden arbeiten oder einen 400 EUR-Minijob ausüben. 

In diesem Zusammenhang hat das Bundeszentralamt für Steuern, das für das Kindergeld und die Familienkassen zuständig ist, nun ergänzende Anweisungen veröffentlicht:  

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Jobticket: Zufluss des geldwerten Vorteils schon bei Überlassung zur Nutzung

März 26, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

JobticketErhalten Sie als Angestellter aufgrund von Vereinbarungen Ihres Arbeitgebers mit den Verkehrsbetrieben ein verbilligtes Jobticket als Jahreskarte, so fließt Ihnen der steuerpflichtige geldwerte Vorteil bereits mit der Ausgabe des Jobtickets zu. Hierbei ist es unerheblich, dass die Bezahlung an die Verkehrsbetriebe nicht jährlich, sondern monatlich erfolgt. Denn durch die Ausgabe der Tickets verschafft der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Rechtsanspruch auf den Erwerb verbilligter Tickets mit der Geltungsdauer von jeweils einem Jahr.

Die monatliche Zahlung stellt sich nur als Zahlungsmodalität des zu Jahresbeginn feststehenden Betrags dar.  Der Abgabepreis für die Nutzer des Jobtickets errechnet sich aus dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Tarifpreis und der Zuzahlung der einzelnen Mitarbeiter. Die sich aus der Differenz dieser beiden Positionen ergebende Verbilligung der Jobtickets gegenüber den regulären Jahreskarten fließt als geldwerter Vorteil zu. Dabei findet die 44-EUR-Freigrenze für Sachbezüge Anwendung, von der für die Lohnsteuer ein Pauschalabschlag von 4 % vorgenommen werden darf.

Beispiel: Die Monatsfahrkarte kostet regulär 100 EUR. Der Verkehrsträger räumt dem Arbeitgeber eine Ticketermäßigung von 10 % ein. Dieser wiederum verlangt von seinen Mitarbeitern jeweils 45 EUR monatlich. 

üblicher Preis 100,00 EUR
Jobticketermäßigung 10 % – 10,00 EUR
vom Arbeitgeber entrichteter Preis 90,00 EUR
davon 96 % 86,40 EUR
Zuzahlung Arbeitnehmer – 45,00 EUR
geldwerter Vorteil (Sachbezug) 41,40 EUR 

Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Sachbezüge im Monat gewährt werden, die zu einer Überschreitung der 44-EUR-Grenze führen, bleibt der Vorteil von 41,40 EUR außer Ansatz. Der dem Arbeitgeber eingeräumte Rabatt muss nicht versteuert werden.

Quelle: Deubner Verlag, Mandanteninformation
Foto: Kristin Charlotte Schmeding/pixelio.de

 

neuer Kfz-Steuer-Rechner online

März 15, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite einen neuen Online-Rechner zur Ermittlung der Kfz-Jahressteuer für Pkw veröffentlicht. Hierzu führt das BMF weiter aus: Der Rechner geht von „einfachen“ Fällen aus. Besonderheiten wie Saisonkennzeichen und Vergünstigungen werden nicht berücksichtigt. Die errechneten Werte sind unverbindlich, rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.

Klicken Sie hier, um zum Kfz-Steuer-Rechner zu gelangen

 

 

Foto Thorben Wengert/pixelio.de

Umzug in Etappen: Wie weit geht die berufliche Veranlassung?

März 08, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

Der Abzug von Umzugskosten als Werbungskosten setzt voraus, dass private Gründe eine untergeordnete Rolle spielen. Arbeitsplatzwechsel oder eine erhebliche Zeitersparnis für die Fahrten zur Arbeit (lt. Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: etwa 1 Stunde täglich) sind typische Anzeichen für eine berufliche Veranlassung. Bei einem Umzug in Etappen – zunächst in eine “Zwischenlösung” und später in die endgültige Bleibe – stellt sich die Frage, ob der zweite Umzug privat oder auch noch beruflich veranlasst ist.

 

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Handwerkerleistungen: Erd- und Pflanzarbeiten im Garten sind steuerbegünstigt!

März 02, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, kann seine Einkommensteuerlast um 20 % der Lohnkosten mindern – maximal um 4.000 EUR pro Jahr. Auch Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind mit 20 % und einem Höchstbetrag von 1.200 EUR ansetzbar.

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) können jetzt sogar umfangreiche Erd- und Pflanzarbeiten im Garten abgezogen werden. So entschied der BFH zugunsten eines Ehepaars, das seinen Garten komplett umgestalten ließ und hierfür Lohnkosten in Höhe von 7.600 EUR aufwendete. Das Finanzamt erkannte die Lohnkosten nicht an und argumentierte, dass durch die Gartenarbeiten etwas “Neues” geschaffen wurde, handwerkliche Maßnahmen im Rahmen einer Neubaumaßnahme aber nicht begünstigt sind. Der BFH hielt jedoch dagegen, dass die Steuerbegünstigung auch dann zu gewähren ist, wenn die Handwerkerleistung zu Herstellungskosten führt (also etwas “Neues” schafft). Somit kann auch das erstmalige Anlegen eines Gartens steuerlich gefördert werden.

Hinweis: Das Urteil ist eine gute Nachricht für alle, die in ihrem privaten Garten umfangreiche Erd- und Bauarbeiten ausführen lassen. Es ist allerdings kein Freibrief, um künftig sämtliche Neubaukosten (z.B. für ein Einfamilienhaus) steuerlich abziehen zu können. Der BFH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einem Neubau der vom Gesetz geforderte Haushalt noch nicht besteht, so dass eine Neubaumaßnahme auch noch nicht den erforderlichen Bezug zum Haushalt aufweisen kann

Quelle: Deubner-Verlag Mandantinformationen

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Alleinerziehende: Entlastungsbetrag entfällt bei Zuzug eines Erwachsenen

Februar 24, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog

Alleinerziehende Mütter und Väter ohne Anspruch auf den günstigen Splittingtarif können einen Entlastungsbetrag von 1.308 EUR pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) steuerlich geltend machen, wenn neben ihnen und ihrem Kind keine weiteren Erwachsenen mit im Haushalt leben. 

Für den Entlastungsbetrag ist es aber bereits schädlich, wenn auch noch ein volljähriges Kind ohne Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag bei ihnen wohnt. Vergleichbar sieht es aus, wenn der Alleinerziehende, der mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, heiratet und noch nicht mit dem Ehepartner zusammenlebt. Dieser Person steht die Entlastung nur noch zeitanteilig bis einschließlich des Monats zu, in dem sie ihr Jawort vor dem Standesbeamten gibt. Dieser Ausschluss des Entlastungsbetrags für Ehegatten verletzt laut Bundesverfassungsgericht keine Grundrechte, weil allein die “echten” Alleinerziehenden entlastet werden sollen. Für den Fall der Eheschließung eines Alleinerziehenden muss auch schon deshalb keine Sonderregelung vorgesehen sein, weil ab der Hochzeit das Splittingverfahren zur Anwendung kommen kann.

Hinweis: Beim ehemaligen Haushaltsfreibetrag konnte das Elternpaar die Vergünstigung wahlweise untereinander verteilen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Maßgebend ist ausschließlich der Hauptwohnsitz: Ist das Kind beispielsweise bei der Mutter gemeldet und wohnt diese mit einem Partner zusammen, entfällt der Entlastungsbetrag. Der Vater kann keine Vergünstigung erhalten, auch wenn er allein lebt und das Kind bei ihm mit Zweitwohnsitz gemeldet ist.

Quelle: Mandanteninformationen Deubner-Verlag
Foto Gerd Altmann/pixelio.de

Reinhart Siegfried Langs ganz persönliche “Entdeckung” der Weinstraße

Februar 16, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Gästeblog, Pfalzblog

zwischen Wachenheim und Bad DürkheimWenn der leichte Nebelschleier am Morgen den ersten Sonnenstrahlen die Bühne überlässt und die sanften Hänge ihre Hände öffnen, dann hat die Weinstraße ihren schönsten Auftritt.

Sie ist nicht häßlich, nicht gewöhnlich und auch nicht laut. Sie ist nicht launisch und nicht kalt. Sie ist authentisch und traumhaft schön. Die deutsche Weinstraße in der Pfalz ist mehr als “nur” ein Ereignis. Sie ist stets und zu jeder Zeit eine Reise wert. Wenn der leichte Nebelschleier am Morgen den ersten Sonnenstrahlen die Bühne überlässt und die sanften Hänge ihre Hände öffnen, dann hat die Weinstraße ihren schönsten Auftritt. Ihre Weinlagen wie “Gimmeldinger Meerspinne”, “Deidesheimer Mäushöhle”, “Forster Ungeheuer” oder “Deidesheimer Paradiesgarten” haben es zu weltweiter Beachtung gebracht und zahlreiche Weingüter mit VDP-Prädikat wie Bergdolt in Duttweiler, Messmer in Burrweiler, Mugler in Gimmeldingen, Reichsrat von Buhl und von Winnig in Deidesheim, Acham-Magin in Forst, Bürklin-Wolf in Wachenheim oder auch Kuhn in Laumersheim setzen sich jedes Jahr wieder neu in Szene und führen diese zu Weltruhm. Das Jumeirah-Hotel in Dubai, Shangri-La Hotel in Hong Kong, Four Seasons Hotel in New York; die Weine der Weinstraße bereichern die Weinkarten der führenden Hotels dieser Welt. Und dennoch gibt sich diese ausgezeichnete Weinregion der Pfalz gern bescheiden.
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