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Artikel der Kategorie Januar 17th, 2012

keine Zahlungshinweise mehr vom Finanzamt

Januar 17, 2012 Von: Gabriele Gründling Kategorie: Steuerblog Kommentare deaktiviert

Bisher bekam jeder, der dem Finanzamt keine Einzugsermächtigung erteilt hat, einige Tage vor dem Termin für die Einkommensteuervorauszahlungen einen Zahlungshinweis mit anhängendem Überweisungsträger.

In einigen Bundesländern (z.B. auch Rheinland-Pfalz) wurden die Zahlungshinweise zum Jahresbeginn aus dem Programm genommen.

Jetzt muß also jeder selbst daran denken, pünktlich seine vierteljährlichen Vorauszahlungen zu überweisen. Ansonsten drohen Säumniszuschläge in Höhe von 1% pro angefangenem Monat. Da die Berechnung dieser Säumniszuschläge EDV-gesteuert ist, wird das mit Sicherheit auch gnadenlos durchgesetzt. Im Ernstfall schon bei einem oder zwei Tagen verspätetem Zahlungseingang.

Sie sollten also entweder eine Einzugsermächtigung erteilen oder sich ein gutes System (Termin/Aufgabe im Outlook oder Smartphone z.B.) überlegen, um Ihre Vorauszahlungen nicht zu vergessen.

Der erste Fälligkeitstermin 2012 ist der 10. März, weiter geht es mit dem 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Foto: Thomas Siepmann/pixelio.de