Werbungskosten/Betriebsausgaben: Welche Einsprüche können sich auf die Verfassungsbeschwerde berufen?
Kosten, die anlässlich einer Dienst- oder Geschäftsreise mit dem Pkw anfallen, können Arbeitnehmer und Selbständige als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Angestellte haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich den Aufwand steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten zu lassen: entweder mit der Pauschale von 0,30 EUR pro Kilometer oder mit den tatsächlichen Kosten, die sie im Einzelnen nachweisen müssen.
Mehrere Gerichte haben in jüngster Vergangenheit klargestellt, dass die von der Finanzverwaltung festgelegten pauschalen Kilometersätze als generelle Schätzung des durchschnittlichen Aufwands zulässig sind und dass der Gesetzgeber die Pauschsätze nicht laufend an die allgemeine Kostenentwicklung anpassen muss. Berufstätige hatten argumentiert, dass die aus den öffentlichen Kassen gezahlte pauschale Reisekostenvergütung in einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) 0,35 EUR pro km beträgt. Die Gerichte haben die analoge Anwendung des höheren Kilometersatzes, der für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gilt, beim Werbungskostenabzug ausgeschlossen. Dagegen wurde wiederum Verfassungsbeschwerde eingelegt.
