Entfernungspauschale bei mehreren Fahrten an einem Arbeitstag
Arbeitnehmer können aufgrund berufsspezifischer Gegebenheiten oder arbeitsvertraglicher Regelungen dazu gezwungen sein, arbeitstäglich mehr als eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durchzuführen. Dies ist insbesondere in der Gastronomie, in Krankenhäusern, bei Ärzten sowie Bereitschaftsdiensten möglich.
In allen Fällen sin ddurch die Entfenungspauschale alle Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz abgegolten, auch wenn nach der Eigenart der geschuldeten Arbeit typischerweise zwei Fahrten arbeitstäglich anfallen. Daraus folgt: die Entfernungspauschale ist unabhängig von beruflichen Gegegebenheiten und kann arbeitstäglich nur ein Mal angesetzt werden.
Quellen: BFH Beschluß v. 11.09.2012 VI B 43/12 und Newsletter Neufang Akademie
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